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private Pferdehaftpflicht

16 Jan

private Pferdehaftpflicht

Die Pferdehaftpflicht Versicherung ist die wichtigste Absicherung für den Pferdebesitzer. Der Besitzer (gemeint ist der Tierhalter) eines Pferdes haftet nach § 833 I BGB in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die durch das Pferd verursacht werden. Ohne die Absicherung durch eine Pferdehaftpflicht Versicherung kann das sowohl für den Besitzer als auch den Geschädigten existenzbedrohliche Folgen haben. Tritt das Pferd gegen ein Auto, so entstehen oftmals Schäden im Bereich 2.000 – 4.000 Euro. Kommt es sogar zu einem Personenschaden an einer sogenannten dritten Person, so kommen schnell Entschädigungszahlungen von 10.000 – 100.000 Euro auf den Besitzer zu. Arzt- und Krankenhausrechnungen werden von der Krankenkasse verauslagt, jedoch vom Pferdebesitzer zurückgefordert und kommen so als Regressforderung auf ihn/sie zu. Bleiben Gesundheitsschäden zurück, die die Erwerbstätigkeit einschränken oder sogar unmöglich machen, kommen noch lebenslange Rentenzahlungsforderungen hinzu, die sich meistens auf einige hundert tausend Euro belaufen.

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